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   BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98   

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https://dejure.org/1999,13007
BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98 (https://dejure.org/1999,13007)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 4 AZR 701/98 (https://dejure.org/1999,13007)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 4 AZR 701/98 (https://dejure.org/1999,13007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kündigungsfrist in der Insolvenz - Vorliegen einer unzulässigen Wiederholungskündigung oder "Nachkündigung" - Verdrängung tarifvertraglicher Kündigungsfristen - Verfassungsmäßigkeit von § 113 Abs. 1 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Das Zitiergebot soll lediglich ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfGE 35, 185, 188 f.) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].

    Ist den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten die Grundrechtseinschränkung bewußt, bedurfte es keiner besonderen Hervorhebung im Gesetz (vgl. BVerfGE 35, 185, 189) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1996 (- 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 ff. [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86]) die neue gesetzliche Regelung als mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar angesehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings offengelassen, ob der Gesetzgeber insoweit auch zu Eingriffen berechtigt ist, die den Schutz sonstiger, nicht mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsgüter dienen (BVerfGE 94, 268, 284 [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86]; ablehnend Sachs/Höfling, aaO, Rz 137 a - Fn 320 - Hufen SAE 1997, 137, 139).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Nach der Rechtsprechung ist eine enge Auslegung des Zitiergebots geboten (vgl. z.B. BVerfGE 83, 130, 154) [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87].
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz vor seiner Verkündung bereits abgeschlossene Lebenssachverhalte oder Rechtsbeziehungen nachträglich veränderten Bedingungen unterwirft (vgl. z.B. BVerfGE 94, 241, 258 f.).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Das ist bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64, 86 ff.).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Sie ist nach dem Rechtsstaatsprinzip - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG - im Interesse des Vertrauensschutzes der Beteiligten grundsätzlich untersagt (BVerfGE 88, 384, 403 f.).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Es handele sich um eine Formvorschrift, "die enger Auslegung bedarf, damit sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarrt und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindert" (BVerfGE 28, 36, 46).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz für noch nicht abgeschlossene Sachverhalte, insbesondere Rechtsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft, Rechtsfolgen oder andere Rechtsfolgen vorsieht (BVerfGE 89, 48, 66 f.) [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89].
  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Diese Vorlage hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 8. Februar 1999 (- 1 BvL 25/97 - NZA 1999, 597) als unzulässig verworfen.
  • ArbG Stuttgart, 04.08.1997 - 18 Ca 1752/97

    Verfassungsmäßigkeit von Artikel 6 des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsgesetzes

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98
    Zwar hat das Arbeitsgericht Stuttgart in seinem Vorlagebeschluß vom 4. August 1997 (- 18 Ca 1752-1758/97 - NZA-RR 1998, 137 = ZIP 1997, 2013) angenommen, daß jedenfalls die vorzeitige Inkraftsetzung des § 113 Abs. 1 InsO verfassungswidrig war.
  • ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98

    Kündigungsschutz; Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen durch § 113

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

  • LAG Hessen, 27.04.1998 - 16 Sa 1808/97

    Klage eines Arbeitnehmers (Außendienstmitarbeiter) gegen die vom Arbeitgeber

  • ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98
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